Hotel Garni Magdalenenhof

 

Hausordnung

 

Mit einem Satz ist das Wichtigste gesagt:

 

Wir bitten alle Gäste, sich so zu verhalten, dass andere Gäste und unsere Nachbarn nicht gestört werden!

 

Im Folgenden dennoch einige Details:

Nachtruhe, Ordnung und Sicherheit

in allen Zimmern, im Treppenhaus und auf den Balkonen, insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr, ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Laute Musik, die Störung anderer Gäste, Passanten oder Nachbarn ist untersagt.

 

In unserem Haus ist es den Gästen nicht gestattet, mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen Haartrockner und elektrische Rasierapparate etc., zu benutzen. Das gilt insbesondere für Elektrogrill und Musikanlagen!

 

In allen Zimmern sind neue Fenster mit 3- fach Verglasung.  Wir bitten Sie mehrmals täglich für ausreichend Frischluftzufuhr zu sorgen!

 

Rauchverbot

Das Rauchen ist im gesamten Haus verboten. Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden oder die Rauchmelder mutwillig manipuliert worden sein, übernimmt das Hotel keine Haftung. Die dadurch entstehenden Kosten des Einsatzes der Feuerwehr oder sonstiger Sicherheitsdienste, sind unmittelbar vor Ort zu begleichen. Wird festgestellt, dass Gäste in den Wohnungen rauchen, wird seitens unseres Hauses gegenüber den Gästen eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 250,00 € erhoben, die direkt vor Ort beglichen werden muss. Das Mitbringen illegaler Rauschmittel sowie Waffen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverbot. In diesem Falle werden ebenso die zuständigen Behörden über diesen Umstand benachrichtigt.

 


Beschädigung, Verschmutzung, Schlüsselverlust

Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels, ist der entstandene Schaden direkt durch den Verursacher zu ersetzen. Der Verlustpreis des Hotelschlüssels liegt bei 350.-€ da dieser einer Zentralschließanlage zugehörig ist. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten (bei Gruppen haben Begleitpersonen in Vorleistung zu treten). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

Wertsachen

Das Hotel übernimmt bei Verlust von Wertsachen ausdrücklich keine Haftung. Die Verwahrung der persönlichen Gegenstände obliegt ausschließlich der

Aufsichtspflicht des Gastes.

 

Besucher

Das Empfangen von Besuchern in den Zimmern/Appartements ist nicht gestattet.

Nicht im Hotel gebuchten Personen ist der Zutritt des Hauses, der Zimmern/Appartements nur nach vorheriger Anmeldung beim Hauseigentümer gestattet. Das Hotel kann den Zutritt im Einzelfall ohne Begründung verwehren.

 

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Hotels und verpflichtet zur Zahlung einer zusätzlichen Gebühr pro Übernachtung. Der Gast ist dazu verpflichtet den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab anzuzeigen. Der Wunsch kann abgelehnt werden. Schäden durch das Haustier sind umgehend beim Hauseigentümer zu melden, dadurch entstandene Kosten müssen direkt vor Ort beglichen werden. Auf Sofa, und im Bettenbereich darf sich das Tier nicht aufhalten. Des weiteren darf das Tier nicht mit in die öffentlichen Bereiche genommen werden. (Schwimmbad, Frühstücksraum etc.)

 

Parkmöglichkeiten/Unterstellmöglichkeiten Motorräder/Fahrräder

Wir stellen unseren Gästen Stellplätze für PKW zu Verfügung, die kostenlos genutzt werden dürfen. Das Hotel übernimmt keine Haftung bei Beschädigung/en oder dem Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs, Motorrades, Fahrrades oder deren Inhalte. Es handelt sich bei unserem Grundstück/Garage um Privatgelände, das unserem Hausrecht unterliegt. Den Anweisungen des Eigentümers hinsichtlich des Abstellens Ihres Fahrzeugs/Motorrades oder Fahrrades ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Kündigung durch das Hotel

Das Hotel ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast oder die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast oder die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Hotels schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes oder der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Hoteleigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das Hotel. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume des Hotels zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Abreise

Wir bitten unsere Gäste am Abreisetag das Zimmer bis spätestens 10.30 Uhr zu räumen. Bei späterer Abreise wird das Zimmer für eine weitere Übernachtung berechnet.

 

Sonstiges

Der Hauseigentümer behält sich das Recht vor, die Wohnung ohne Zustimmung des Gastes zu betreten, wenn der Verdacht einer Missachtung der Hausordnung vorliegt.

 

 

 

Bei Verstößen gegen einen oder mehrere der o. g. Regelungen ist das Hotel Magdalenenhof jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen bleibt bestehen.

 

 

 

 

 

Ihr Hotel Garni Magdalenenhof