Preise 2024 pro Zimmer und Übernachtung mit Frühstück,

 freie Nutzung Indoorpool 28 Grad, Sauna und Infrarotkabine.

 

Halbpension im Nachbarhotel (10 Meter nebenan)

+28 Euro pro Person & Essen (Kinder zahlen die Hälfte)

(Preis gilt nur bei Direktbuchung)

 

Einzelzimmer  70-100 €

mit Dusche, WC, Föhn, Telefon,

TV, Schreibtisch

 

Standard-Doppelzimmer ca 22 m2  120-160 €

Bett 180x200 cm mit Dusche, WC,

Föhn, Flat-TV

 

Komfort-Doppelzimmer ca 30 m2  140-200 €

Bett 180-200x200 cm mit Bad oder Dusche,

WC, Föhn,Flat-TV, Schreibtisch, Nespresso Maschine, Sitzecke

und Balkon oder Terrasse

 

Familienzimmer ca 35 m2  150-220 €

1 x Kingsize-Bett 200x200 cm +

2 x Extra Betten 90x200 cm

oder 1 x Kingsize-Bett 200x200 cm +

1 x 140x200 cm,

Flat- TV, WLAN, Schreibtisch, Nespresso Maschine, Sitzecke und Balkon,

Bad oder Dusche/WC, Föhn

 

Appartement im Hotel ca 75 m2 180-300 €

4-5 Personen

2 Schlaf/Wohnzimmer, 2 Badezimmer und vollausgestattete Küche

(ohne Frühstück,- seperat zubuchbar 15 €, Kinder 7,50 €

 

An Events/Feiertagen gelten gesonderte Preise

 

Kinderpreise:

Bis 1 Jahr pro Übernachtung 10 Euro. (bei 2 Vollzahlern im Kinderbett)

2-3 Jahre pro Übernachtung 20 Euro (bei 2 Vollzahlern im Zustellbett/Schlafsofa)

 

Bis 14 Jahre pro Übernachtung 40 Euro (bei 2 Vollzahlern im Zustellbett/Schlafsofa)

(alles inklusive Frühstücksbuffet)

 

 

Anreise: von 15 - 18 Uhr Sollte sich Ihre Anreisezeit ändern, so

geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid.

 

Sie können bei uns bei Anreise in Bar oder

Bargeldlos mit Ihrer EC - Karte bezahlen.

Preise pro Zimmer zuzüglich Kurtaxe Willingen

 

 

 

Sauerland Card

 

Bei uns heißt die Kurkarte Sauerland-Card,

weil sie Ihnen vielen Preisvorteile bietet.

 

Die Sauerland-Card ist außerdem gültig in Brilon, Diemelsee, Olsberg, Winterberg, Schmallenberg, Hallenberg und bietet auch dort Vergünstigungen.

 

Die Kurtaxe beträgt im Heilklimatischen Kurort Willingen 2,50 Euro pro Person. Freigestellt sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte (laut Ausweis) mit einer Behinderung von 100% und solche, die auf eine Begleitperson angewiesen sind. Die Freistellung gilt ebenfalls für die Begleitperson.